Starke Regelblutung
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Gebärmutterentfernung: Sie haben ein Recht auf eine Zweitmeinung

Eine Gebärmutterentfernung (Hysterektomie) ist ein schwerwiegender Eingriff mit weitreichenden Folgen für die Patientin. Wird eine solche Maßnahme empfohlen, kann es sinnvoll sein, die fachliche Einschätzung einer anderen Ärztin oder eines anderen Arztes einzuholen, um zu klären, ob der Eingriff wirklich notwendig ist, oder ob es eine Alternative gibt.

Seit einigen Jahren haben gesetzlich Versicherte in diesem Fall einen Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung bei einer dafür qualifizierten Ärztin oder einem Arzt. Diese Zweitmeiner besitzen eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Patientinnen, denen eine Gebärmutterentfernung empfohlen wurde, haben hier eine große Auswahl, denn im Bereich Hysterektomie findet sich eine hohe Anzahl genehmigter Zweitmeiner. Zu diesem Ergebnis kommt die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV in ihrem aktuellen Bericht zur Genehmigung der Zweitmeiner.

Zweitmeinung: Wann zahlt die Krankenkasse?

Bei bestimmten planbaren Eingriffen haben gesetzlich Versicherte einen Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung, das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen müssen dafür die Kosten übernehmen. Seit dem Jahr 2018 gibt es eine entsprechende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Zweitmeinungsrichtlinie. Danach besteht bislang der Anspruch bei den folgenden Eingriffen:

  • Gebärmutterentfernung
  • Mandeloperation
  • Schulterarthroskopie
  • Knie-Gelenkersatz
  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Operationen an der Wirbelsäule
  • Herzkatheteruntersuchung und Ablationen (Verödungen) am Herzen
  • Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators

Gut zu wissen: hohes Interesse an Zweitmeinung in der Bevölkerung

Bereits im Jahr 2016 kam eine repräsentative Umfrage im Rahmen des Gesundheitsmonitors von Barmer GEK und Bertelsmann Stiftung zu dem Ergebnis, dass 89 Prozent der Befragten es grundsätzlich für sinnvoll hielten, vor wichtigen Untersuchungen und Behandlungen eine Zweitmeinung einzuholen. Für die Mehrheit waren die Ergebnisse der Zweitmeinung zudem entscheidungsrelevant: Bei 72 Prozent der Befragten, die bereits für unterschiedliche planbare Eingriffe Erfahrungen mit ärztlichen Zweitmeinungen gemacht hatten, hat die Empfehlung eines zweiten Spezialisten dazu geführt, dass sie ihre Behandlungsentscheidung ganz oder teilweise änderten. Laut der Studienautoren bestätigt das Ergebnis das Interesse der Patientinnen und Patienten, sich vor einem planbaren Eingriff intensiv über diesen zu informieren.

Wie läuft das Einholen der Zweitmeinung ab?

Ob Sie eine Zweitmeinung zur Gebärmutterentfernung einholen wollen, bleibt allein Ihre Entscheidung. Es ist ein freiwilliges Angebot – allerdings hat Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr Arzt die Pflicht, Sie auf Ihr Recht einer Zweitmeinung hinzuweisen.

Ziel einer Zweitmeinung ist es nicht, Ihre derzeitige medizinische Betreuung zu kritisieren. Sie kann dazu dienen, eine empfohlene Behandlung zu bestätigen, sie soll noch offene Fragen klären und es Ihnen ermöglichen, auf Basis aller vorhandenen Informationen eine Entscheidung zu treffen. Dazu soll der Zweitmeiner unabhängig von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt die medizinische Notwendigkeit des empfohlenen Eingriffs prüfen und Ihnen eine Einschätzung geben. Dafür benötigt er oder sie einen Überblick über Ihre Situation, idealerweise durch Vorlage aller bereits erhobenen Befunde, Untersuchungsergebnisse und Informationen zu bereits erfolgten Behandlungen. Wenn Sie es wünschen, wird die Einschätzung des Zweitmeiners Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt mitgeteilt. Welcher Empfehlung Sie letztendlich folgen, bleibt Ihre Entscheidung.

Welche Anforderungen müssen Zweitmeiner erfüllen?

Um als Zweitmeiner zu gelten, benötigen Ärztinnen oder Ärzte eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die in der Richtlinie des G-BA vorgegeben sind. Sie müssen unter anderem nachweisen, dass sie über die nötige fachliche Qualifikation und Berufserfahrung verfügen sowie regelmäßig entsprechende Fortbildungen besuchen.

Darüber hinaus müssen die Zweitmeiner unabhängig sein, das heißt, sie dürfen den geplanten Eingriff nicht selbst durchführen und es dürfen keine finanziellen Interessen bestehen, die die Zweitmeinung beeinflussen könnten.

Große Auswahl an Zweitmeinern bei der Hysterektomie

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat kürzlich einen Bericht zum Genehmigungsgeschehen der Zweitmeiner veröffentlicht. Er bezieht sich auf die Eingriffsthemen Mandeloperationen, Gebärmutterentfernungen und Schulterarthroskopie. Darin findet sich unter anderem die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte, die seit Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2018 für diese Eingriffe eine Genehmigung als Zweitmeiner erhalten haben. Die größte Anzahl findet sich bei der Hysterektomie. Im Zeitraum 2018 bis 2020 sind hier 420 Genehmigungen erfolgt. Zum Vergleich: Bei Schulterarthroskopien waren es 255, bei Mandeloperationen 248.

Wie finde ich einen geeigneten Zweitmeiner?

Sie dürfen frei wählen, bei welcher zugelassenen Ärztin oder welchem Arzt Sie eine Zweitmeinung einholen möchten. Wenn Sie unsicher sind, kann Ihre Krankenkasse Sie bei der Suche nach einer geeigneten Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner unterstützen.

Hilfe bei der Suche nach geeigneten Zweitmeinern finden Sie außerdem hier.

Gebärmutterentfernung: Welche Alternativen gibt es?

Ob es eine Alternative zu einer Gebärmutterentfernung gibt und wie diese aussieht, hängt unter anderem davon ab, aus welchem Grund der Eingriff ursprünglich empfohlen worden ist. So ist die Hysterektomie bei Vorliegen einer bösartigen Erkrankung der Gebärmutter, zum Beispiel eines Tumors, meist die einzige Option. Ist der Grund eine starke und lang anhaltende Regelblutung (Menorrhagie) kann der Patientin eventuell die Entfernung des Organs erspart bleiben. Denn bei einer Menorrhagie kann beispielsweise die NovaSure-Methode eine schonende Alternative zur Gebärmutterentfernung sein. Dabei wird die Gebärmutterschleimhaut in einem minimalinvasiven Eingriff verödet. Die Gebärmutter selbst bleibt erhalten. Auf der Suche nach einer Ärztin oder einem Arzt, der die NovaSure-Methode anbietet, kann Ihnen unsere Arztsuche behilflich sein.

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